Anwaltliche Beratung im Themenkreis Samenspende & Garantieperson für Paare, Single Moms & Mom by choice.

Immer mehr erfüllen sich ihren Kinderwunsch mit einer Samenspende, unabhängig ob alleinstehende Frauen, gleichgeschlechtliche Paare oder Paare mit bisher erfolglosem Kinderwunsch. Seit Juli 2018 regelt ein Gesetz die rechtlichen Konsequenzen. Viele Samenbanken bzw. Kinderwunschkliniken verlangen jedoch bei der Behandlung den Nachweis einer sogenannten Garantieperson sowie eine Beratungsbescheinigung.

 

Ich berate Frauen und Paare mit Kinderwunsch in allen rechtlichen Fragen rund um die Themen Samenspende und Garantieperson. Ich führe Beratungsgespräche für Garantiepersonen und Samenempfängerinnen durch und stellen Beratungsbescheinigungen aus. Ebenfalls berate ich über Sorgerechtverfügungen und unterstütze bei der Formulierung ebensolcher.

 

Ich biete Ihnen ein Beratungsgespräch zur Samenspende mit Bescheinigung per Telefon zum Pauschalpreis an. Sie erhalten von mir eine Bestätigung zur Vorlage bei Ihrer Kinderwunschpraxis.


Wenden Sie sich hierzu bitte ausschließlich per E-Mail an: kinderwunsch@alhr.de

Alle weiteren Informationen erhalten Sie per E-Mail. Telefonische Anfragen sind nicht erwünscht.